
SPD beantragt Smart Glasses-Verbot
Antrag Sportausschuss
Verbot von Smart Glasses mit Aufnahmefunktion in den städtischen Schwimmbädern und Lehrschwimmbecken und Turnhallen/Sportstätten
Der Rat der Stadt Wetter (Ruhr) beschließt:
- Die Nutzung oder das Mitführen von Smart Glasses (Datenbrillen) mit Kamera-, Video-, Audio- oder sonstigen Aufnahmefunktionen wird in allen von der Stadt Wetter (Ruhr) betriebenen oder verwalteten Sport-, Freizeit- und Bädereinrichtungen untersagt.
- Das Verbot gilt insbesondere für:
- das Freibad,
- das Hallenbad,
- sämtliche Lehrschwimmbecken,
- städtische Turnhallen,
- Sporthallen,
- sonstige kommunale Sportstätten,
- Umkleiden, Dusch- und Sanitärbereiche,
- Vereins- und Aufenthaltsräume,
- Saunabereiche sowie
- sonstige Nebenräume.
- Die Haus- und Badeordnungen der betreffenden Einrichtungen sind entsprechend anzupassen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, geeignete Hinweisschilder anzubringen und das Personal über die Erkennung und Handhabung entsprechender Geräte zu informieren.
- Bei Verstößen kann ein Hausverweis ausgesprochen werden.
Begründung
Die zunehmende Verbreitung von Smart Glasses mit integrierten Kameras und Mikrofonen stellt eine neue Herausforderung für den Schutz der Persönlichkeitsrechte und der Privatsphäre von Bürgerinnen und Bürgern dar. Anders als Smartphones ermöglichen diese Geräte das unauffällige Anfertigen von Foto-, Video- und Tonaufnahmen, ohne dass betroffene Personen dies unmittelbar erkennen können.
Besonders betroffen sind Einrichtungen, in denen Menschen Sport treiben, schwimmen, trainieren, Unterricht erhalten oder Veranstaltungen besuchen. Hierzu zählen Schwimmbäder, Lehrschwimmb ecken, Turnhallen und weitere Sportstätten. Nutzerinnen und Nutzer dieser Einrichtungen haben ein berechtigtes Interesse daran, sich frei von einer
möglichen verdeckten Überwachung bewegen zu können; dieser Schutz gilt insbesondere Kindern und Jugendlichen
Von einem Verbot profitieren insbesondere:
- Badegäste,
- Schwimmschülerinnen und Schwimmschüler,
- Kinder und Jugendliche im Schul und Vereinssport,
- Sportlerinnen und Sportler,
- Trainerinnen und Trainer,
- Übungsleiterinnen und Übungsleiter,
- Lehrkräfte,
- Vereinsmitglieder,
- Besucherinnen und Besucher,
- Zuschauerinnen und Zuschauer,
- ehrenamtliche Helferinnen und Helfer,
- etc.
Die Stadt Wetter (Ruhr) sollte daher zum Schutz aller Nutzergruppen ihrer Sport- und Freizeiteinrichtungen eine klare und einheitliche Regelung schaffen. Ziel ist nicht nur die Verhinderung möglicher Datenschutzverstöße, sondern auch die Stärkung des Sicherheits- und Wohlbefindensgefühl aller Menschen, die städtische Einrichtungen nutzen.
Das Verbot dient der Schaffung von Rechtsklarheit für Besucherinnen und Besucher sowie das Aufsichtspersonals. Die Maßnahme verursacht nur geringe Kosten für die Anpassung der Haus- und Badeordnungen sowie die Beschilderung, leistet jedoch einen wichtigen Beitrag zum Datenschutz und zum Schutz der Badegäste.
Wolfgang Cornelsen, Jennifer Strauß, Lea Tobollik
