
Wie gut kann man in Wetter E-Autos laden?
Anfrage der SPD-Fraktion zum SWTBA-Ausschuss – 1. Sitzung am 17.02.2026
Betreff: Mobilitätskonzept 2035 – E-Mobilität – Lademöglichkeiten (privat bzw. halböffentlich) in Wohnbereichen mit geschlossener Bauweise
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
vor dem Hintergrund der zu erwartenden Zunahme elektrisch betriebener Fahrzeuge – insbesondere mit Blick auf das Ziel, dass ab 2035 überwiegend emissionsfreie Pkw genutzt werden – bittet die SPD-Fraktion um Auskunft, inwieweit die besonderen Rahmenbedingungen der Ladeinfrastruktur in innerstädtischen Wohnquartieren mit Blockrand- und Straßen-randbebauung im Mobilitätskonzept der Stadt Wetter (Ruhr) berücksichtigt werden.
Gerade in diesen Quartieren verfügen viele Anwohnerinnen und Anwohner weder über private Stellplätze noch über Garagen oder Carports. Gleichzeitig ist davon auszugehen, dass der Pkw auch künftig ein wesentliches Verkehrsmittel bleibt. Vor diesem Hintergrund ergeben sich aus Sicht der SPD-Fraktion folgende Fragen:
Berücksichtigung im Mobilitätskonzept
- Wird im Mobilitätskonzept explizit auf die Herausforderungen und Bedarfe privater sowie halböffentlicher Ladeinfrastruktur in Wohnbereichen mit geschlossener Bauweise eingegangen?
- Falls ja, in welcher Form und mit welchen Zielsetzungen?
Konkrete Lademöglichkeiten im öffentlichen Straßenraum
- Welche realistischen Möglichkeiten haben Anwohnerinnen und Anwohner in den betroffenen Straßen, ihre Elektrofahrzeuge in unmittelbarer Nähe zu ihren Wohnhäusern zu laden, wenn kein privater Stellplatz vorhanden ist?
- Sind hierfür bereits Anforderungen definiert und Regelungen zur Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen vorgesehen oder vorhanden?
Baurechtliche Rahmenbedingungen
- Welche baurechtlichen Voraussetzungen und Einschränkungen bestehen für die Errichtung privater Ladepunkte an Gebäudefassaden oder im Übergangsbereich zwischen Privatgrundstück und öffentlichem Raum?
- Zum Beispiel Wallboxen oder Ladebordstein (Curb Charger)
Verkehrssicherungspflicht und Gefahrenabwehr
- Wie bewertet die Verwaltung die Verkehrssicherungspflicht im Zusammenhang mit möglichen Stolper- und Gefahrenstellen durch Ladekabel im Gehwegbereich?
- Gibt es Überlegungen zu standardisierten oder kabelarmen Lösungen (z. B. Ladesäulen, Laternenladen, Ladebordstein oder andere technische Systeme)?
Soziale und rechtliche Gleichbehandlung
- Wie wird sichergestellt, dass auch Mieterinnen und Mieter sowie Bewohnerinnen und Bewohner ohne eigenes Grundstück einen gleichwertigen Zugang zu Ladeinfrastruktur erhalten?
Nutzung Halböffentliche Ladeinfrastruktur (Wohnungsgenossenschaften)
- Gibt es Gespräche der Stadt mit Wohnungsgenossenschaften oder anderen Betreibern halböffentlicher Ladeinfrastruktur mit dem Ziel, diese Ladepunkte auch für Anwohnerinnen und Anwohner nutzbar zu machen, die nicht Mieter der jeweiligen Wohnungsgenossenschaft sind?
- Falls ja, welche Modelle der Öffnung (z. B. zeitlich, tariflich oder nutzungsbezogen) werden dabei geprüft?
Die SPD-Fraktion hält es für erforderlich, diese Fragestellungen frühzeitig und transparent zu klären, um Akzeptanz für die Mobilitätswende zu schaffen und soziale sowie räumliche Benachteiligungen zu vermeiden. Wir bitten um schriftliche Beantwortung der Anfrage sowie um Vorstellung der Ergebnisse im zuständigen Ausschuss.
Wolfgang Cornelsen, Nils Roschin, Michael Kirchhoff
