
RuhrtalRadweg soll sicherer werden
Antrag der SPD-Fraktion zum UKVA
Betreff: Radwegführung / -markierung am RuhrtalRadweg, Bereich Wasserstr. 26 bis Am Obergraben 6
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
der RuhrtalRadweg stellt eine zentrale Radverkehrsverbindung in der Stadt Wetter (Ruhr) dar und wird sowohl für den Alltagsverkehr als auch für den Freizeit- und Tourismusverkehr intensiv genutzt.
Der Antrag bezieht sich auf den Abschnitt des RuhrtalRadwegs zwischen der Wasserstraße 26 sowie der Fortführung des Radwegs über die Schöntaler Straße bis in den Bereich Am Obergraben 6. In diesem Streckenabschnitt bestehen aus Sicht der SPD-Fraktion mehrere Verkehrssituationen, die mit Unsicherheiten für den Radverkehr verbunden sind. Es wird daher beantragt, durch Markierungen und ergänzende Maßnahmen die Verkehrssicherheit zu verbessern.
Grundsätzlich ist festzustellen, dass die verkehrsrechtliche Situation sowie die bestehende Beschilderung die Verkehrsregelung eindeutig vorgeben.
Für Radfahrende ist diese Regelung jedoch nicht immer unmittelbar erkennbar. Verkehrszeichen sind – wie vorgeschrieben – in entsprechender Höhe (≥ 2 m bis 2,25 m) angebracht, werden im Fahrbetrieb jedoch häufig nicht wahrgenommen, da sich Radfahrende überwiegend auf den Straßen- und Verkehrsraum konzentrieren.
Vor diesem Hintergrund werden ergänzende, flächige Markierungen im Fahrbahn- und Radwegbereich vorgeschlagen, um sowohl die Führung des Radverkehrs als auch dessen Wahrnehmbarkeit für alle Verkehrsteilnehmenden (Radverkehr, Kfz-Verkehr und Fußverkehr) zu verbessern.
Im Einzelnen werden folgende Anträge gestellt:
- Ein- und Ausfahrt Wasch-Arena, Wasserstraße 26
Im Bereich der Ein- und Ausfahrt der Wasch-Arena wird vorgeschlagen, den Radweg durch eine deutlich erkennbare gestrichelte Radwegfurt sowie durch Fahrradpiktogramme für den ein- und ausfahrenden Verkehr sichtbar zu machen. Ergänzend soll geprüft werden, ob an der Ausfahrt (Privatgrundstück) eine Haltelinie angebracht werden kann, um den Kfz-Verkehr dazu anzuhalten, vor der Querung des Radwegs anzuhalten. - Zufahrt Wasserstraße 30
Es wird um Klärung gebeten, ob es sich bei der Zufahrt Wasserstraße 30 um eine öffentliche Straße (Fortführung der Wasserstraße) oder um einen Privatweg handelt. In diesem Zusammenhang soll geprüft werden, welche offizielle Verkehrsregelung dort gilt, insbesondere, ob die Regel „rechts vor links“ Anwendung findet. Es wird beantragt, dort vor der Einfahrt in den Wendehammer eine Haltelinie aufzubringen. - Querung Wasserstraße / Wendehammer / Aldi-Zufahrt
Nach Klärung der unter Punkt 2 genannten Frage wird beantragt, den Verlauf des RuhrtalRadwegs ab dem Bereich des „endenden“ Radwegs in Höhe Wasserstraße 26 über die Querung des Wendehammers (Aldi-Zufahrt an der Wasserstraße 30) bis zur Schöntaler Straße durch eine gestrichelte Radwegfurt sowie Fahrradpiktogramme deutlich zu kennzeichnen. Ziel ist es, die Weiterführung des RuhrtalRadwegs in Richtung Schöntaler Straße für alle Verkehrsteilnehmenden klar erkennbar zu machen. - Schöntaler Straße 42 bis Am Obergraben – gemeinsamer Geh- und Radweg
Der RuhrtalRadweg verläuft im Bereich der Schöntaler Straße 42 bis Schöntaler Straße 62 / Am Obergraben über einen gemeinsam von Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Radfahrenden genutzten Gehweg. Im Bereich der Aldi-Ausfahrt zwischen den Häusern Schöntaler Straße 44 und 46 weist ein Verkehrszeichen an der Ausfahrt zwar darauf hin, dass Radfahrende die Ausfahrt queren, jedoch nicht darauf, dass sich diese auf dem Gehweg befinden. Es wird daher beantragt, den Radweg in diesem Bereich durch eine gestrichelte Radwegfurt sowie Fahrradpiktogramme auf dem Gehweg kenntlich zu machen. Ergänzend soll geprüft werden, ob auf dem Privatgrundstück vor dem Gehweg eine Haltelinie aufgebracht werden kann, um den Kfz-Verkehr vor der Querung des Gehwegs zum Anhalten zu veranlassen. - Unübersichtliche Kurvensituation Am Obergraben
Im Bereich Am Obergraben, zwischen der Hausnummer Am Obergraben 2 und dem Garagenhof des Gebäudes Ringstraße 45 (Rückseite), besteht eine unübersichtliche Kurvensituation. Es wird beantragt, den Bereich am Anfang und Ende dieser Kurvensituation durch geeignete Fahrbahnmarkierungen oder durch den Einsatz zweiteiliger Temposchwellen verkehrssicherer zu gestalten. - Beschilderung und Erkennbarkeit des RuhrtalRadwegs
Die Ausschilderung des RuhrtalRadwegs ist im Abschnitt zwischen Am Obergraben und der Wasserstraße derzeit nicht durchgängig eindeutig erkennbar. Teilweise befinden sich Verkehrszeichen an Stellen, die für Radfahrende schlecht sichtbar beziehungsweise erkennbar sind. Es wird daher beantragt, die Beschilderung zu korrigieren und ergänzend die Führung des Radwegs durch das Aufbringen von Piktogrammen „Fuß-/Radweg“ für Radfahrende klar erkennbar zu machen.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Cornelsen, Jennifer Strauß
