
30 km/h auf Vogelsanger Straße
Auftrag der SPD-Fraktion zum UKV-Ausschuss 1. Sitzung am 18.02.2026
Betreff: Verkehrsberuhigung auf max. 30 km/h auf der „Vogelsanger Straße“ (Schmandbruch)
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die bisherige Verkehrsberuhigung auf 30 km/h auf der „Vogelsanger Straße“ ist jeweils nur auf 200m bzw. 300m begrenzt. Ansonsten herrscht hier innerorts Tempo 50 km/h. Die besonders schützenswerten Bereiche der Schulen und des Kindergartens sind abgedeckt.
Die Problemstellung wird jedoch durch die folgenden Sachverhalte gesehen:
- Für Verkehrsteilnehmer ist die notwendige Länge der Verkehrsberuhigung schlecht abschätzbar und es besteht die Gefahr, dass bereits vor dem Passieren des Schul-/ Kindergartenbereichs die Geschwindigkeit wieder auf 50 km/h erhöht wird.
- Durch die Einfahrt aus Querstraßen auf die Vogelsanger Straße werden die Zonen der Verkehrsberuhigung nicht wahrgenommen, da nur jeweils zum Start der Verkehrsberuhigungszonen die Straßenschilder aufgestellt sind. Bespiele hierzu sind die Straßen „Sonnenfeld“ und „Altenhofer Weg“.
- Die Verkehrsberuhigungszonen haben in beide Fahrtrichtungen unterschiedliche Start- und Endpunkte, welches ebenfalls die korrekte Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung erschwert.
Die SPD-Fraktion beantragt, dass die Verwaltung eine Ausdehnung der Geschwindigkeitsbegrenzung prüft.
Die SPD-Fraktion schlägt vor, dass analog zur Ortsdurchfahrt in Grundschöttel („Grundschötteler Straße“) eine komplette und durchgehende Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30km/h auf der „Vogelsanger Straße“ errichtet wird (jeweils vom Ortseingangsschild Höhe Straßeneinmündung „Ochsenkamp“ bis zum Ortsausgangsschild Höhe ca. Vogelsanger Straße 114).
Folgende Vorteile sehen wir hierdurch gegeben:
- Konsistente und klare Regelung zur Höchstgeschwindigkeit innerhalb der geschlossenen Ortschaft/des Stadtteils. Hierdurch bessere Möglichkeit zur Einhaltung der Regeln und zur Verkehrsüberwachung.
- Die besonders schützenswerten Bereiche der Schulen und des Kindergartens werden erweitert.
- Komplette Verkehrsberuhigung innerhalb der geschlossenen Ortschaft/des Stadtteils mit positiven Auswirkungen auf den Verkehrslärm.
Sollte bei der Prüfung herauskommen, dass die oben beschriebene Maßnahme zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und zur Reduzierung des Verkehrslärms sinnvoll wären, bitten wir die Verwaltung, geeignete Maßnahmen auszuarbeiten (z. B. Installation zusätzlicher Beschilderung) und vorzuschlagen.
Stefanie Rieckesmann, Wolfgang Cornelsen
