
„30“ im Ortskern von Wengern
Antrag der SPD zur Sitzung des Umwelt- Klima- und Verkehrsausschuss am 18.02.2026
Betreff: Ausweitung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30km/h im Ortskern von Wengern
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
aktuell besteht auf der Osterfeldstraße im Abschnitt zwischen dem Penny-Markt und dem Geschäft „Hollmann“ eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30km/h in beiden Fahrtrichtungen. Die Osterfeldstraße stellt einen wichtigen Teil des Zentrums von Wengern dar. Eine Reihe von Einzelhandelsgeschäften stellt die Nahversorgung des Stadtteils sicher, außerdem ist die örtliche Grundschule in einer direkt an die Osterfeldstraße angrenzenden Seitenstraße gelegen, und u.a. Wohngruppen des Frauenheims Wengern sind unmittelbar an der Osterfeldstraße gelegen. Aus diesen Gründen ist die Osterfeldstraße sowohl während der Schulbeginn- bzw. Schulschluss-Zeiten als auch zu den klassischen Einkaufszeiten stark durch Fußgänger frequentiert.
Es kommt immer wieder zu gefährlichen Situationen im Straßenverkehr zwischen Fußgängern und Pkw. Gerade die verhältnismäßig kurzen Tempo-30-Abschnitte animieren Pkw-Fahrer häufig zum Weiterfahren mit überhöhter Geschwindigkeit oder abruptem Beschleunigen am Ende des Tempo-30-Abschnitts mitten im Ortskern. Eine längere Begrenzung der Geschwindigkeit auf der Osterfeldstraße/Wittener Straße soll daher die Verkehrssicherheit erhöhen. Zudem dient die Herabsetzung der Geschwindigkeit auf 30km/h dem Lärmschutz. Im 2024 fortgeschriebenen Lärmaktionsplan der Stadt Wetter (Ruhr) wird die Osterfeldstraße im Bereich der Einmündung der Schmiedestraße als besonders lärmbelasteter Bereich genannt.
Auf Basis dieses Aktionsplanes und der Änderung des Straßenverkehrsgesetzes vom 5. Juli 2024 wurde bereits 2024 die Geschwindigkeit im gesamten Ortskern von Grundschöttel auf der Grundschötteler Straße auf 30 km/h herabgesetzt. Hierdurch ist es bereits zu einer deutlichen Verbesserung der Verkehrssicherheit und der Lärmbelästigung in Grundschöttel gekommen. Für Wengern sehen wir nun eine vergleichbare Situation. Hierzu empfiehlt der Lärmaktionsplan 2024 auch die „Einrichtung einer Tempo-30-Strecke in beiden Fahrtrichtungen in der Osterfeldstraße südöstlich beginnend an der bestehenden Tempo-30-Strecke, Osterfeldstraße 25, bis zur Wittener Straße 10“. Die SPD hat bereits in der Vergangenheit mehrfach die Prüfung einer Geschwindigkeitsbegrenzung im Ortskern von Wengern beantragt. In der Vergangenheit bestand auch bereits auf einem etwas längeren Abschnitt der Osterfeldstraße/Wittener Straße eine 30km/h Geschwindigkeitsbegrenzung, welche zurückgenommen wurde.
Durch Änderung des Straßenverkehrsgesetzes vom 5. Juli 2024 und die erfolgreiche Umsetzung in Grundschöttel sehen wir den Bedarf an einer erneuten Prüfung durch die Verwaltung.
Antragstext: Die Verwaltung wird beauftragt,
- zu prüfen, ob eine Ausweitung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h auf der Osterfeldstraße/Wittener Straße auf den Abschnitt von der Wittener Straße 10 bis zur Einmündung Stollenweg in beiden Fahrtrichtungen möglich ist sowie
- bei positiver Prüfung die Einrichtung der entsprechenden Geschwindigkeitsbegrenzung umzusetzen.
Wolfgang Cornelsen, Dr. Marcel Drews
